- info@elpmetall.de
- (+49) 7251 91285-0
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Metallverarbeitungsdienstleistungen der ELP Metall GmbH
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Metallverarbeitungsdienstleistungen (nachfolgend „Dienstleistungen“), die zwischen der ELP Metall GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“) geschlossen werden.
1.2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Leistungsumfang
2.1. Die ELP Metall GmbH erbringt Metallverarbeitungsdienstleistungen gemäß den vereinbarten Spezifikationen, Zeichnungen oder sonstigen Vereinbarungen.
2.2. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Die Preise richten sich nach den vereinbarten Konditionen und sind in der jeweils gültigen Preisliste oder im Angebot der ELP Metall GmbH festgelegt.
3.2. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.3. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4. Lieferung und Versand
4.1. Die Lieferung erfolgt gemäß den vereinbarten Lieferbedingungen (z. B. frei Haus, ab Werk).
4.2. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
4.3. Bei Lieferverzögerungen infolge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse haftet die ELP Metall GmbH nicht.
5. Gewährleistung und Haftung
5.1. Die ELP Metall GmbH gewährleistet, dass die erbrachten Dienstleistungen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen und frei von Mängeln sind.
5.2. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel muss die Mängelrüge unverzüglich erfolgen, wie in § 377 HGB festgelegt ist. Das bedeutet, die Mängelanzeige muss sofort nach der Entdeckung des Mangels durchgeführt werden, andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.
5.3. Die Haftung der ELP Metall GmbH beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, die der ELP Metall GmbH aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehen, Eigentum der ELP Metall GmbH.
6.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu veräußern, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum der ELP Metall GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
6.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die ELP Metall GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Die Rücknahme gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die ELP Metall GmbH erklärt dies ausdrücklich schriftlich. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch die ELP Metall GmbH gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet.
6.4. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Er ist insbesondere verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
6.5. Die ELP Metall GmbH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme oder in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die ELP Metall GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dies wird schriftlich erklärt.
6.6. Die ELP Metall GmbH ist berechtigt, die Vorbehaltsware nach Rücknahme zu verwerten; der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
7. Datenschutz
7.1. Die ELP Metall GmbH verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu verwenden und zu schützen.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist der Sitz der ELP Metall GmbH, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
8.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Werner-von-Siemensstraße 6,
76694 Forst